AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Training und Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zu Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen und Teams. Training und Coaching ist immer ein
freiwilliger Prozess, der auch von Seiten des Kunden aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird. Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Coach und Kunde ist eine Verbesserung der
Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Kunden.
Entscheiden und Handeln müssen die Kunden in ihren beruflichen Arbeitsalltag selbst! Ein Coach kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und Handlungen der Kunden im Nachhinein oder im
Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“.

§1 Gegenstand der Dienstleistung
Der Kunde nimmt beim Coach die Beratungsdienstleistung Coaching in Anspruch. Zunächst angedachte Anzahl des Coachings lt. Angebot.

§2 Ort des Coaching
Das Coaching findet in dem von Kunden gebuchten Räumlichkeiten oder in den Räumlichkeiten des Coach statt.

§3 Rechte und Pflichten des Coaches
1. Offenheit: Der Coach legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.
2. Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Kunden aus dem Workshop.
3. Neutralität: Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Kunden. Er beeinflusst den
Kunden nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.
4. Ethik: Der Coach ist der Ethik folgender Verbände verpflichtet: DGSF e. V.

§4 Rechte und Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist vor, während und nach dem gesamten Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich.
2. Der Kunde nimmt alle vereinbarten Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Sofern der Kunde verhindert ist, sind die Stornobedingungen wie folgt:
• Absage 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – Stornokosten: 50% des anfallenden Honorars.
• Absage 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn – Ist das vereinbarte Honorar ohne Abzug fällig.
3. Der Kunde beteiligt sich aktiv und engagiert am Prozess. Der Coach kann nur Veränderungs-anregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Kunden ist bewusst, dass er diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann.

§5 Honorar und Rechnungsstellung
Das Honorar für das Coaching ist dem Angebot zu entnehmen. Kosten für Outdoor Aktivitäten zur Unterstützung des Coaching Prozess werden je nach Bedarf und Absprache in voller Summe übernommen.
Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer.
Erfolgt das Coaching nicht in den Räumen des Coach, so erhält der Coach als Fahrt-, Spesen- und Zeitkosten- entschädigung bei Anfahrten zum Ort des Trainings eine Kostenpauschale von 0,38 €/km
pro Anfahrt.
E-Mail Anfragen oder Telefon Anfragen des Kunden an den Coach (die inhaltlich Themen betreffen)
werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung/ des Gesprächs honoriert. Einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Rechnung kann der Coach schriftlich nach dem Training an den Auftraggeber stellen. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung mit einer Zahlfrist von 14 Tagen. Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Trainings Ziel nicht erreicht wurde.

§6 Haftungsbegrenzung
Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das
vereinbarte Honorar des Gesamt Training Prozesses begrenzt.

§7 Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Coach gilt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 5 Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ausspruch der Kündigung sind die
innerhalb der folgenden 2 Werktage vereinbarten Trainings voll zu vergüten.

§8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Gerichtsstand ist der Ort, an dem das Training stattfindet